Umstellung der Norovirus- Diagnostik auf PCRAb November 2012 wird die Norovirus-Diagnostik mittels PCR durchgeführt.
Zusätzlich ist die PCR besser bei der Diagnostik von Stuhlproben von Kleinkindern. Bei Stuhlproben von Neugeborenen oder bei sehr schleimigen Stuhlproben können gelegentlich im ELISA falschpositive Ergebnisse auftreten. Andere Stuhl-Erreger werden mit den bisher üblichen Methoden (Kultur, Antigenteste) untersucht. Ein zusätzliches Stuhlröhrchen ist nicht notwendig, wir bitten nur darum, dass in diesem einen Röhrchen eine ausreichende Menge an Material (ca. 0,5 bis 2 g Stuhl) eingeschickt wird. Sind Verlaufskontrollen notwendig? Eine Norovirus-Infektion ist in der Regel selbstlimitierend. Bei Fragen der Wiederzulassung nach Tätigkeitsverbot wird seitens des Robert-Koch- Institutes ein beschwerdefreier Zeitraum von mindestens 2 Tagen verlangt, ein zusätzliches Monitoring wird nicht empfohlen. Es ist bekannt, dass nach einer Norovirus-Infektion das Virus für eine längere Zeit im Stuhl ausgeschieden wird. Eine Untersuchung mittels PCR würde in diesem Fall einen positiven Befund ohne klinische Relevanz erbringen. Aus diesem Grund werden wir, falls auf dem Anforderungsschein eine Verlaufskontrolle angegeben ist, die Untersuchung mittels des Antigentests durchführen. Der Nachweis von Noroviren ist eine meldepflichtige Erkrankung. Bereits beim Verdacht auf eine Infektion mit diesem Erreger kann die Befreiungskennziffer 32006 genutzt werden. Ihr Budget sollte in diesem Fall nicht zusätzlich belastet werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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