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Vorgehen COVID-19-Verdacht - Testkriterien
IMD Greifswald bietet neben RT-PCR-Test auch Antikörpernachweis auf SARS-CoV-2 an
1. Vorgehen COVID-19-Verdacht - Testkriterien
Wir bitten Sie, die aktualisierten Hinweise in Bezug auf die Abstrichnahme des neuartigen Corona-Virus (COVID-19 / SARS-CoV-2) zu beachten – das Robert Koch-Institut (RKI) hat sein Flussschema aktualisiert
Diagnostik bei Verdachtsfällen gemäß RKI veranlassen:
Diagnostik gemäß BMG SARS-CoV-2-TestV vom 11.10.2021 auch bei Asymptomatik:
Nach Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person
Zur Bestätigung eines positiven PoC-Antigen-Tests
Vor:
Aufnahme in Rehabilitationseinrichtungen,
ambulanten oder stationären Operationen,
Aufnahme in Pflege- und Betreuungseinrichtungen (auch Kurzzeitpflege),
Dialysen
Abstrichnahme in der Praxis bitte beachten:
Unbedingt o.g. Einordnung in Verdachtsfälle (1-3) vornehmen und auf dem Laborschein vermerken
Telefonnummer des Patienten angeben
Arztmeldepflicht: Bitte beachten Sie die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes - und melden Sie nach den Richtlinien gemäß des Paragraphen 6 an das zuständige Gesundheitsamt.
Die Befundübermittlung an den Patienten erfolgt im Allgemeinen durch die Praxis. Für die Patienten besteht auch die Möglichkeit sich den Befund über unsere Webseite anzusehen und herunterzuladen. Hierfür geben Sie dem Patienten die Laborauftragsnummmer bzw. einen Barcode des Auftrages mit.
2. IMD Greifswald bietet neben RT-PCR-Test auch Antikörpernachweis auf SARS-CoV-2 an
Indikation/ Aussagekraft
SARS-CoV-2-RNA (PCR):Direkter Erregernachweis, hinweisend auf eine akute Virusinfektion (symptomatisch, asymptomatisch)
Antikörper-Test (IgG): Hinweis auf eine immunologische Auseinandersetzung mit SARS-CoV2 oder einer COVID19-Impfung
Was wird getestet?
SARS-CoV-2-RNA (PCR): RNA-Direktnachweis: gleichzeitige Detektion und Erkennung von 3 Zielgenen, die für SARS-CoV-2 spezifisch sind (s-Gen, RdRP-Gen, N-Gen)
Antikörper-Test: Indirekter Virusnachweis mittels IgG-Bestimmung (Bestimmung neutralisierender AK, gerichtet gegen S1-Region des SARS-CoV-2-Spike-Proteins).
Virusspezifische Antikörper sind bei ca. 95 % d. F. ab der zweiten Woche nach Infektionszeitpunkt nachweisbar.
SARS-CoV-2-RNA (PCR): „Coronavirus- PCR“ oder “SARS-CoV-2-RNA”
Antikörper-Test: „Coronavirus-IgG
Abrechnung
SARS-CoV-2-RNA (PCR): GKV: EBM-Ziffer 32816; extrabudgetär: 39,40 Euro
IGeL-Leistung: GOÄ-Ziffern (4780, 4782, 4783, 4785): 128,23 Euro
Privatpatient: GOÄ-Ziffern (4780, 4782, 4783, 4785): 147,46 Euro
(IGeL zzgl. Versandkostenpauschale 2,60 Euro pro Auftrag, PKV 4,70 Euro pro Auftrag)
Antikörper-Test: IGeL-Leistung (z. B. zur Prüfung der Immunität): IgG-AK – GOÄ-Ziffer (4400): 17,49 Euro
Privatpatient: IgG-Ak – GOÄ-Ziffer (4400): 20,11 Euro
(IGeL zzgl. Versandkostenpauschale 2,60 Euro pro Auftrag, PKV 4,70 Euro pro Auftrag)