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LabInfo - Anforderungsscheine Corona: ab 01.03.2023 keine Anforderung via OEGD oder Muster 10c mehr

LabInfo - Anforderungsscheine Corona: ab 01.03.2023 keine Anforderung via OEGD oder Muster 10c mehr


Mit dem Auslaufen der Coronavirus-Testverordnung (TestV) am 28.02.2023 endet auch
die Möglichkeit der Beauftragung von Laborleistungen via OEGD-Formulare
(Laboranforderungsscheine des öffentlichen Gesundheitsdienstes) sowie via Muster 10c-Scheine.



Ab dem 01.03.2023 können keine Laboraufträge über OEGD- oder Muster 10c-Scheine mehr angenommen werden. Somit können ausschließlich Proben symptomatischer Patienten untersucht werden.

Sie können die Untersuchungen Ihrer Corona-Abstriche über die gängigen Laborauftragsscheine beauftragen (über z. B. Muster 10 bzw. Kombibeleg).

Ebenso ist eine digitale Nutzung bzw. Beauftragung mittels OrderEntry-System mit diesen Scheinen dann nicht mehr möglich. Auch hier nutzen Sie bitte die alternativen Beauftragungswege über den Anforderungsschein „Basisdiagnostik“.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Vielen Dank!

Ihr Laborteam Greifswald


LI28C064-02 02-2023 OEGD-Anforderungsscheine- Veröffentlichung 27.02.2023










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